Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der ERS-Rail Service GmbH, Stand Januar 2019

§ 1 Geltungsbereich

(a) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die in Angeboten oder Verträgen der ERS-Rail Service GmbH ausgewiesen sind. Die AGBs finden bei allen Rechtsgeschäften zwischen der ERS-Rail Service GmbH und ihren jeweiligen Vertragspartnern (nachstehend “Auftraggeber” genannt) Anwendung.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von ERS-Rail Service GmbH vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die ERS-Rail Service GmbH absenden.

(b) Zusatzleistungen, Ergänzungen, Verlängerungen sind separat und individuell zu verhandeln.

(c) Ist nichts anderes bestimmt, hält sich ERS-Rail Service GmbH 14 Tage an das abgegebene Angebot gebunden.

Auftraggeber ist der im Angebot ausgewiesene Adressat.

Das durch die Annahme entstehende Rechtsverhältnis wird im Folgenden „Vertrag” genannt.

Für die Dauer der Bindungsfrist ist das Angebot für die ERS-Rail Service GmbH verbindlich

§ 2 Leistungsbereich Personal

(a) Umbestellungen sind grundsätzlich bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn schriftlich zu tätigen. Bei Unterschreitung dieser Frist behalten wir uns vor, die betreffende Leistung ggf. gesondert anzubieten.

(b) Abbestellungen von Leistungen bis 48 Stunden vor Schichtbeginn sind kostenfrei. Bei Unterschreitung dieser Frist werden mindestens 8 Leistungsstunden in Rechnung gestellt.
Bei bereits erfolgter Anwesenheit des Personals auf der Baustelle gilt die bestellte Einsatzzeit als Abrechnungsgrundlage.

(c) Bei Ausfall von Baustellen am Wochenende, die erst freitags abbestellt werden, sind die gesamten geplanten Schichten für das Wochenende zu zahlen.

(d) Die Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgen auf Grundlage der geführten Stundennachweise. Es gilt eine Mindestabrechnung von acht Stunden je Schicht. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem vereinbarten Stundenverrechungssatz.

§ 3 Preise, Abrechnung

(a) Alle Preise und Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von zurzeit 19%.

(b) Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

(c) Bei Überschreitung des zuvor genannten Zahlungstermins kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne das es einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Rechnungsbetrag ist ab diesem Datum mit 10%punkten über dem Basiszins zu verzinsen. ERS-Rail Service GmbH ist berechtigt, nach Verzugseintritt für jede berechtigte Mahnung einen pauschalierten Schadensersatz von € 5.- zu erheben. Dem Auftraggeber bleibt insoweit nachgelassen, den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen.

d) Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückbehaltung bzw. Minderung unserer Forderungen berechtigt, wenn seine Ansprüche schriftlich oder gerichtlich anerkannt wurden.

§ 4 Verschwiegenheitspflicht

Die ERS-Rail Service GmbH verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

§ 5 Verjährung

(a) Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren.

(b) Die Verjährung beginnt bei Dienstleistungen mit dem Tag der Leistung.

(c) Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Verhaltens, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn zwingende gesetzliche Regelungen anderen Regelungen vorschreiben.

§ 6 Sonderkündigungsrecht

 

Unbeschadet sonstiger gesetzlicher und vertraglicher Regelung sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die andere Partei in Vermögensverfall gerät.

Dies wird dann angenommen, wenn über das Vermögen der Partei das vorläufige oder endgültige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(a) Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort des Firmensitzes von ERS-Rail Service GmbH.

(b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältniss oder im Zusammengang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind  Essen

(c) Für die Rechtsbeziehungen von ERS-Rail Service GmbH zum Auftraggeber und dessen Rechtsnachfolgern gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 8 Schlussbestimmungen

(a) Änderungen und Ergänzungen diese Vertrages sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abweichungen von diesem Schriftformerfordernis.

(b) Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Geschäftsführer: Cengiz Aslaner    

HRB 25538 Essen

USt-IdNr.: DE279175982

Inhaber: ERS Rail Service GmbH