All­ge­meine Geschäfts­be­din­gungen

AGB der ERS-Rail Service GmbH, Stand Januar 2019

§ 1 Gel­tungs­be­reich

(a) Die nach­ste­henden all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten für sämt­liche Leis­tungen, die in Ange­boten oder Ver­trägen der ERS-Rail Service GmbH aus­ge­wiesen sind. Die AGBs finden bei allen Rechts­ge­schäften zwi­schen der ERS-Rail Service GmbH und ihren jewei­ligen Ver­trags­partnern (nach­stehend “Auf­trag­geber” genannt) Anwendung.

Ände­rungen dieser Geschäfts­be­din­gungen, die von ERS-Rail Service GmbH vor­ge­nommen wurden, werden dem Auf­trag­geber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auf­trag­geber nicht schriftlich Wider­spruch erhebt. Der Auf­trag­geber muss den Wider­spruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ände­rungen an die ERS-Rail Service GmbH absenden.

(b) Zusatz­leis­tungen, Ergän­zungen, Ver­län­ge­rungen sind separat und indi­vi­duell zu ver­handeln.

© Ist nichts anderes bestimmt, hält sich ERS-Rail Service GmbH 14 Tage an das abge­gebene Angebot gebunden.

Auf­trag­geber ist der im Angebot aus­ge­wiesene Adressat.

Das durch die Annahme ent­ste­hende Rechts­ver­hältnis wird im Fol­genden „Vertrag” genannt.

Für die Dauer der Bin­dungs­frist ist das Angebot für die ERS-Rail Service GmbH ver­bindlich

§ 2 Leis­tungs­be­reich Per­sonal

(a) Umbe­stel­lungen sind grund­sätzlich bis 48 Stunden vor Leis­tungs­beginn schriftlich zu tätigen. Bei Unter­schreitung dieser Frist behalten wir uns vor, die betref­fende Leistung ggf. gesondert anzu­bieten.

(b) Abbe­stel­lungen von Leis­tungen bis 48 Stunden vor Schicht­beginn sind kos­tenfrei. Bei Unter­schreitung dieser Frist werden min­destens 8 Leis­tungs­stunden in Rechnung gestellt.
Bei bereits erfolgter Anwe­senheit des Per­sonals auf der Bau­stelle gilt die bestellte Ein­satzzeit als Abrech­nungs­grundlage.

© Bei Ausfall von Bau­stellen am Wochenende, die erst freitags abbe­stellt werden, sind die gesamten geplanten Schichten für das Wochenende zu zahlen.

(d) Die Abrechnung der geleis­teten Stunden erfolgen auf Grundlage der geführten Stun­den­nach­weise. Es gilt eine Min­destab­rechnung von acht Stunden je Schicht. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem ver­ein­barten Stun­den­ver­re­chungssatz.

§ 3 Preise, Abrechnung

(a) Alle Preise und Leis­tungen ver­stehen sich zuzüglich der gesetzlich gül­tigen Mehr­wert­steuer von zurzeit 19%.

(b) Sämt­liche Zah­lungen sind 14 Tage nach Rech­nungs­stellung ohne jeden Abzug fällig.

© Bei Über­schreitung des zuvor genannten Zah­lungs­termins kommt der Auf­trag­geber in Verzug, ohne das es einer geson­derten Mahnung bedarf. Der Rech­nungs­betrag ist ab diesem Datum mit 10%punkten über dem Basiszins zu ver­zinsen. ERS-Rail Service GmbH ist berechtigt, nach Ver­zugs­ein­tritt für jede berech­tigte Mahnung einen pau­scha­lierten Scha­dens­ersatz von € 5.- zu erheben. Dem Auf­trag­geber bleibt insoweit nach­ge­lassen, den Anfall eines gerin­geren Schadens nach­zu­weisen.

d) Der Auf­trag­geber ist nur dann zur Auf­rechnung mit Gegen­an­sprüchen oder zur Zurück­be­haltung bzw. Min­derung unserer For­de­rungen berechtigt, wenn seine Ansprüche schriftlich oder gerichtlich aner­kannt wurden.

§ 4 Ver­schwie­gen­heits­pflicht

Die ERS-Rail Service GmbH ver­pflichtet sich, während der Dauer des Dienst­ver­hält­nisses und auch nach deren Been­digung, über alle Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nisse des Auf­trag­gebers Still­schweigen zu bewahren.

§ 5 Ver­jährung

(a) Ansprüche aus dem Vertrag ver­jähren in drei Jahren.

(b) Die Ver­jährung beginnt bei Dienst­leis­tungen mit dem Tag der Leistung.

© Die vor­ge­nannte Ver­jäh­rungs­frist gilt nicht für Ansprüche wegen grob fahr­läs­sigen oder vor­sätz­lichem Ver­haltens, wegen Ver­letzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn zwin­gende gesetz­liche Rege­lungen anderen Rege­lungen vor­schreiben.

§ 6 Son­der­kün­di­gungs­recht

 

Unbe­schadet sons­tiger gesetz­licher und ver­trag­licher Regelung sind beide Ver­trags­partner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kün­digen, wenn die andere Partei in Ver­mö­gens­verfall gerät.

Dies wird dann ange­nommen, wenn über das Ver­mögen der Partei das vor­läufige oder end­gültige Insol­venz­ver­fahren eröffnet worden ist.

§ 7 Erfül­lungsort, Gerichts­stand, Rechtswahl

(a) Erfül­lungsort ist für alle Betei­ligten der Ort des Fir­men­sitzes von ERS-Rail Service GmbH.

(b) Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten, die aus dem Auf­trags­ver­hältniss oder im Zusam­mengang damit ent­stehen, ist für alle Betei­ligten, soweit sie Kauf­leute sind  Essen

© Für die Rechts­be­zie­hungen von ERS-Rail Service GmbH zum Auf­trag­geber und dessen Rechts­nach­folgern gilt aus­schließlich deut­sches Recht.

§ 8 Schluss­be­stim­mungen

(a) Ände­rungen und Ergän­zungen diese Ver­trages sowie Abwei­chungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abwei­chungen von diesem Schrift­form­erfor­dernis.

(b) Sind ein­zelne Bestim­mungen des Ver­trages oder der AGB unwirksam, so wird hier­durch die Wirk­samkeit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt. Anstelle der unwirk­samen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirt­schaft­lichen Interesse der Ver­trags­par­teien am nächsten kommt und die den übrigen ver­trag­lichen Ver­ein­ba­rungen nicht zuwi­der­läuft.

Geschäfts­führer: Cengiz Aslaner    

HRB 25538 Essen

USt-IdNr.: DE279175982

Inhaber: ERS Rail Service GmbH